Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Objektes

  • Abbruch der rückwärtigen Anbauten und Gebäude (mit Ausnahme des »U-Bootes«)
  • Instandsetzung der ehem. Gastwirtschaft und des »Schweizerhauses«
  • Ergänzung des Gebäudeensembles am Standort der abgerissenen »Scheune« durch einen zeitgenössischen Neubau
  • Verbindung aller Gebäude mit einem zentralen Erschließungsbauwerk
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